1. Geltungsbereich
1.1
Die simex Baumaschinenhandel GmbH erbringt alle Lieferungen und Leistungen ausschliesslich unter diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Kunden werden von der simex Baumaschinenhandel GmbH nicht anerkannt, es sei denn, sie hätte ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt.
1.2
Die AGB der simex Baumschinenhandel GmbH gelten für die Bestellung und Lieferung von Baumaschinen aller Art sowie weiterer Handelsgüter, die über die Webplattform der simex Baumaschinenhandel GmbH auf www.simexbauma.de oder auf andere Weise erfolgen. Mit jedem An- und Verkauf erklärt sich der Kunde mit den vorliegenden AGB einverstanden.
2. Auftrag, Lieferumfang, Unterlagen
2.1
Die Warenangebote der simex Baumaschinenhandel GmbH sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als bindendes Angebot bezeichnet sind.
2.2
Abweichenden Bedingungen in Bestellformularen oder Bestellschreiben vom Kunden widerspricht die simex Baumaschinenhandel GmbH bereits hiermit. Sie werden auch dann für sie nicht bindend, wenn ihnen die simex Baumaschinenhandel GmbH nicht ausdrücklich widerspricht.
2.3
Massgeblich für den Auftrag ist die schriftliche oder mündliche Auftragsbestätigung der simex Baumaschinenhandel GmbH. Bei sofortiger Ausführung des Auftrags gilt die Warenrechnung als Auftragsbestätigung. Hat der Kunde Einwendungen gegen den Inhalt der Auftragsbestätigung, so muss er dieser unverzüglich widersprechen. Ansonsten kommt der Vertrag nach Massgabe der Auftragsbestätigung zustande.
2.4
Sämtliche Texte, Bilder, Grafiken, etc. und sonstigen Unterlagen sowie deren Anordnung der simex Baumaschinenhandel GmbH unterliegen dem Schutz des Urheberrechtes und anderer Schutzgesetze. Auf Verlangen müssen der simex Baumaschinenhandel GmbH diese Unterlagen zurückgegeben werden. Ein Zurückbehaltungsrecht besteht insoweit nicht. Dritten dürfen sie ohne vorherige Zustimmung der simex Baumaschinenhandel GmbH nicht zugänglich gemacht werden.
3. Lieferfrist
3.1
Von der simex Baumaschinenhandel GmbH angegebene Lieferfristen und Termine sind unverbindlich, sofern sie nicht als verbindlich vereinbart wurden. Auch verbindlich vereinbarte Termine sind keine Fixtermine, wenn sie nicht ausdrücklich als solche bestimmt wurden.
3.2
Die Lieferfrist beginnt mit der Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor Eingang der vom Kunden zu beschaffenden Unterlagen und Angaben über technische Details, Genehmigungen, Freigaben und vereinbarter Anzahlungen.
3.3
Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf die Versandbereitschaft mitgeteilt ist.
3.4
Die Lieferfrist verlängert sich angemessen bei Massnahmen im Rahmen von Arbeitskämpfen sowie beim Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, auf welche die simex Baumaschinenhandel GmbH keinen Einfluss hat, soweit solche Hindernisse die Ablieferung des Liefergegenstandes überhaupt verzögern. Dies gilt auch, wenn diese Umstände bei Unterlieferanten eintreten. Die erläuterten Umstände sind auch dann nicht von der simex Baumaschinenhandel GmbH zu vertreten, wenn sie während eines bereits vorliegenden Verzuges entstehen. In wichtigen Fällen werden Beginn und Ende derartiger Hindernisse dem Kunden von der simex Baumaschinenhandel GmbH unverzüglich mitgeteilt.
3.5
Wird eine vereinbarte Lieferfrist infolge von der simex Baumaschinenhandel GmbH zu vertretenden Gründen um 6 Wochen überschritten, kann der Kunde vom Vertrag nur zurücktreten, wenn er der simex Baumaschinenhandel GmbH vorher eine Nachfrist von 3 Wochen gesetzt und erklärt hat, dass er nach Ablauf der Nachfrist die Leistung nicht mehr annehme. Das gilt nicht, wenn zufolge Unmöglichkeit eine Fristsetzung entbehrlich ist.
3.6
Kommt die simex Baumaschinenhandel GmbH in Lieferverzug, so haftet sie für grobes Verschulden in Bezug auf den dem Kunden entstehenden Verzögerungsschaden, nicht jedoch für Folge und Strafschäden oder indirekte Schäden. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit wird wegbedungen.
3.7
Ruft der Kunde versandfertig gemeldete Ware nicht sofort ab, so werden ihm zwei Wochen nach erfolgter Anzeige der Versandbereitschaft die durch die Lagerung entstehenden Kosten, insbesondere Lager- und Kapitalkosten sowie Wertverluste auf Maschinen zufolge Jahreswechsel auferlegt.
3.8
Kommt der Kunde nach Anzeige der Bereitstellung mit der Übernahme oder Erteilung der Versandvorschrift oder der Erfüllung seiner Zahlungsverpflichtung oder der Leistung der vereinbarten Sicherheit mehr als 2 Wochen in Annahmeverzug, ist die simex Baumaschinenhandel GmbH nach vorangehender Nachfristansetzung von 2 Wochen wahlweise berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung in Höhe von mindestens 15% des Vertragspreises zuzüglich Mehrwertsteuer geltend zu machen, es sei denn, der Kunde kann nachweisen, dass der bei der simex Baumaschinenhandel GmbH entstandene Schaden niedriger ausfällt.
3.9
Die Lieferbedingungen aller Verträge sind EXW zu verstehen; Incoterms 2000.
4. Preise
4.1
Die bekanntgegebenen Preise verstehen sich ab Standort in EURO exklusive Mehrwertsteuer. Der Zwischenverkauf ist vorbehalten. Nicht inbegriffen sind die Liefer- und Transportkosten. Die simex Baumaschinenhandel GmbH behält sich das Recht vor, die Preise jederzeit zu ändern.
4.2
Für die von Kunden gekauften Baumaschinen und Handelsgüter sind die in der Auftragsbestätigung genannten vereinbarten Preise massgebend.
4.3
Der Transport erfolgt auf Kosten und Gefahr des Kunden.
4.4
Soweit nach Vertragsschluss bis zur Ausführung des Auftrages für die simex Baumaschinenhandel GmbH nicht vorhersehbare Kostenerhöhungen eintreten, ist sie berechtigt, die Preise im Rahmen der veränderten Umstände und ohne Berechnung eines zusätzlichen Gewinns anzupassen.
5. Zahlung
5.1
Sämtliche Bezahlungen sind mangels anderweitiger Vereinbarungen mit Vorauszahlung an die simex Baumaschinenhandel GmbH zu leisten.
5.2
Wechsel und Schecks werden nur aufgrund ausdrücklicher Vereinbarung zahlungshalber entgegengenommen. Diskontspesen und sonstige Wechselkosten sind vom Kunden zu tragen.
5.3
Anfallende Akkreditivkosten sowie Devisenverluste trägt der Kunde.
5.4
Alle Forderungen der simex Baumaschinenhandel GmbH werden sofort fällig, wenn der Kunde die jewiligen Zahlungsbedingungen nicht einhält. Werden mehrere Maschinen oder andere Handelsgüter zusammen verkauft, so müssen zunächst alle Kaufgegenstände bezahlt werden, bevor geliefert wird.
6. Verrechnung und Zurückbehaltung
6.1
Der Kunde darf nur mit einer von simex Baumaschinenhandel GmbH schriftlich anerkannten oder durch Urteil rechtskräftig festgestellten Gegenforderung verrechnen.
6.2
Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts ist dem Kunden nur gestattet, wenn es auf demselben Vertragsverhältnis beruht und wenn die ihm zugrunde liegenden Gegenansprüche von simex Baumaschinenhandel GmbH schriftlich anerkannt oder rechtskräftig festgestellt sind.
7. Gefahrübergang / Versendung
7.1
Eigentum, Besitz und Gefahr gehen mit Zahlungseingang bei simex Baumaschinenhandel GmbH auf den Kunden über bzw. umgekehrt beim Ankauf.
7.2
Lieferungen erfolgen auf Gefahr des Kunden. Die simex Baumaschinenhandel GmbH hat ihre Lieferverpflichtung erfüllt, sobald die Ware ordnungsgemäß dem Frachtführer oder Spediteur zum Verladen übergeben worden ist. Dies gilt auch dann, wenn im Einzelfall frachtfreie Übersendung vereinbart ist.
7.3
Verzögert sich die Lieferung infolge von Umständen, die der Kunde zu vertreten hat, so geht die Gefahr bereits vom Tag der Versandbereitschaft auf den Kunden über.
7.4
Wird die Versandart, der Weg oder die Versandperson von der simex Baumaschinenhandel GmbH ausgewählt, so haftet sie nur für grobes Verschulden bei der betreffenden Auswahl.
8. Datenschutz
8.1
Die simex Baumaschinenhandel GmbH versichert, bei der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von personenbezogenen Daten die Bestimmungen des Datenschutzgesetzes (DSG) und der einschlägigen Rechtsnormen zu beachten. Die vom Kunden angegebenen Daten werden vertraulich behandelt. Eine Weitergabe dieser Daten an Dritte erfolgt nicht.
8.2
Der Kunde erklärt hiermit ausdrücklich sein Einverständnis mit der Nutzung seiner Daten.
9. Gewährleistung
9.1
Die Website der simex Baumaschinenhandel GmbH sowie andere Dokumentationen wurden mit größtmöglichster Sorgfalt zusammengestellt. Trotzdem kann die simex Baumaschinenhandel GmbH die Fehlerfreiheit und Genauigkeit der enthaltenen Informationen nicht garantieren. Sie schließt jegliche Haftung für Schäden, die direkt oder indirekt aus der Benutzung der Website entstehen, aus.
9.2
Sofern von dieser Website auf Internetseiten verwiesen wird, die von Dritten betrieben werden, übernimmt die simex Baumaschinenhandel GmbH keine Verantwortung für deren Inhalte.
9.3
Ausserdem behält sich der Herausgeber das Recht vor, Änderungen oder Ergänzungen der bereitgestellten Informationen vorzunehmen.
9.4
Der Kunde hat bei Entgegennahme oder Erhalt jeder Lieferung auf Funktionsfähigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen. Beanstandungen sind der simex Baumaschinenhandel GmbH unverzüglich schriftlich zu übersenden. Die Beanstandung sind dabei so detailiert wie möglich zu beschreiben. Beim Beförderer ist eine Tatbestandsaufnahme zu veranlassen.
9.5
Jegliche Lieferung gilt als „Wie besichtigt und vereinbart“. Jegliche Mängelhaftung und sonstigen Gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen.
9.6
Beim Ankauf durch simex Baumaschinenhandel GmbH muss die Ware vom Zeitpunkt der Kaufvereinbarung bis zur Lieferung in einem unveränderten technischen und optischen Zustand bleiben, anderenfalls simex Baumaschinenhandel GmbH Mängelbehebung, Wandelung oder Minderung nach Gesetz verlangen kann.
9.7
Betriebsstunden bzw. km-Stände sind abgelesen und wir übernehmen keine Haftung für deren Richtigkeit.
10. Eigentumsvorbehalt
10.1
Die simex Baumaschinenhandel GmbH behält sich das Eigentum an allen von ihr gelieferten Waren, einschliesslich der von ihr eingebauten Zubehör-, Ersatzteile oder Tauschaggregate, bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus bisherigen Verträgen ausdrücklich vor. Zu den Forderungen gehören auch Scheck- und Wechselforderungen sowie Forderungen aus laufender Rechnung. Wird im Zusammenhang mit der Zahlung für eine Haftung aus Wechsel begründet, erlischt der Eigentumsvorbehalt erst, wenn die Inanspruchnahme der simex Baumaschinenhandel GmbH aus dem Wechsel ausgeschlossen ist.
10.2
Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der Kunde die simex Baumaschinenhandel GmbH unverzüglich zu benachrichtigen. Der Kunde trägt alle Kosten, die zur Aufhebung des Zugriffs und zu einer Wiederbeschaffung des Liefergegenstandes aufgewendet werden müssen, soweit sie nicht von dem Dritten eingezogen werden können.
10.3
Der Kunde ist berechtigt, vorbehaltlich des aus wichtigem Grund zulässigen Widerrufs, über den Lieferungsgegenstand im Rahmen eines ordnungsgemässen Geschäftsgangs zu verfügen. Unzulässig sind insbesondere Sicherungsübereignung und Verpfändung.
10.4
Im Fall der Weiterveräusserung tritt der Kunde bereits jetzt sämtliche Ansprüche aus der Weiterveräusserung, insbesondere Zahlungsforderungen aber auch sonstige Ansprüche, die im Zusammenhang mit der Veräusserung stehen, in Höhe des Rechnungs-Endbetrages (inkl. MwSt.) an die simex Baumaschinenhandel GmbH ab, und zwar unabhängig davon, ob der Liefergegenstand ohne oder nach Reparaturen weiterverkauft worden ist.
10.5
Der Kunde ist bis zu einem aus wichtigem Grund zulässigen Widerruf durch die simex Baumaschinenhandel GmbH berechtigt, die abgetretenen Forderungen treuhänderisch einzuziehen. Der Weiterverkauf der Forderungen im Rahmen eines echten Factorings bedarf der vorherigen Zustimmung der simex Baumaschinenhandel GmbH. Aus wichtigem Grund ist sie berechtigt, die Forderungsabtretung auch im Namen des Kunden den Drittschuldnern bekanntzugeben. Mit der Abtretungsanzeige an den Drittschuldner erlischt die Einziehungsbefugnis des Kunden. Im Fall des Widerrufs der Einziehungsbefugnis kann die simex Baumaschinenhandel GmbH verlangen, dass ihr der Kunde die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekanntgibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern die Abtretung mitteilt.
10.6
Die simex Baumaschinenhandel GmbH ist weiter berechtigt, ohne Mitwirkung des Käufers, die nach dem Recht am Sitz oder gewöhnlichen Aufenthalt des Käufers nötigen Rechtshandlungen zur Wirksamkeit des Eigentumsvorbehaltes vorzunehmen.
11. Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht
11.1
Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist für beide Vertragsparteien der Sitz der simex Baumaschinenhandel GmbH in Sindelfingen.
11.2
Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis sowie über sein Entstehen und über seine Wirksamkeit ergebenden Rechtsstreitigkeiten ist für beide Vertragsparteien der Sitz der simex Baumaschinenhandel GmbH in Sindelfingen. Nach Wahl kann die simex Baumaschinenhandel GmbH die Klage auch am Sitz des Kunden erheben.
11.3
Für diese AGB und die gesamte Rechtsbeziehung zwischen der simex Baumaschinenhandel GmbH und dem Kunden gelten die Bestimmungen des Deutschen Rechts ohne die Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts und unter Ausschluss des UN Kaufrechts.
12. Änderungen
12.1
Die simex Baumaschinenhandel GmbH behält es sich ausdrücklich vor, die vorliegenden AGB jederzeit an die Gegebenheiten anzupassen und diese sofort anzuwenden.
12.2
Nebenabreden und Zusicherungen sowie Änderungen oder Ergänzungen eines schriftlich geschlossenen Vertrages bedürfen der schriftlichen Form.